Wissenschaftliches Arbeiten Plagiatskontrolle
Plagiate sind in der wissenschaftlichen Arbeit unbedingt zu vermeiden. Denn es gilt: In einem Referat und in einer schriftlichen Arbeit verwendete Quellen und wissenschaftliche Darstellungen, überhaupt alle geistigen Schöpfungen, Überlegungen, Ideen und Theorien anderer Personen müssen kenntlich gemacht werden. Dabei sind die fachüblichen Zitierweisen einzuhalten.
Diese Pflicht entfällt in der Regel für so genanntes „Handbuchwissen“, d.h. Grundlagenwissen, dessen allgemeine Kenntnis im Fach vorausgesetzt werden kann.

Was ist ein Plagiat?
Unter einem Plagiat ist die ganze oder teilweise Übernahme eines fremden Werks ohne Angabe der Quelle und des Urhebers bzw. der Urheberin zu verstehen. Kürzere Passagen eines fremden Werkes dürfen unter Angabe von Autor, Werk und Belegstelle zitiert werden.
Folgende Handlungen stellen ein Plagiat im weiteren Sinne dar:
Die Verfasserin bzw. der Verfasser
- reicht ein Werk, das ganz oder teilweise von einer anderen Person auf Auftrag erstellt wurde, unter ihrem bzw. seinem Namen ein.
- reicht ein fremdes Werk in Gänze oder auszugsweise unter ihrem bzw. seinem Namen ein.
- reicht ein und dieselbe Arbeit oder Teile davon zu verschiedenen Prüfungs- oder Seminaranlässen ein.
- übersetzt fremdsprachige Texte oder Teile von fremdsprachigen Texten und gibt sie ohne Herkunftsangabe als eigene aus.
- übernimmt Textteile aus einem fremden Werk, ohne dies kenntlich zu machen. Dazu gehört auch das Verwenden von Textteilen aus dem Internet ohne Quellenangabe.
- übernimmt Textteile aus einem fremden Werk und nimmt leichte Textanpassungen und -umstellungen vor (Paraphrasieren), ohne dies kenntlich zu machen.
- übernimmt Textteile aus einem fremden Werk, paraphrasiert sie allenfalls und zitiert die entsprechende Quelle zwar, aber nicht im Kontext des übernommenen Textteils bzw. der übernommenen Textteile.
Welche Konsequenzen drohen bei Plagiaten?
Ein Plagiat ist ein Disziplinarverstoß und wird umgehend dem Direktorium des Instituts für Europäische Kunstgeschichte und gegebenenfalls weiteren zuständigen Personen und Institutionen gemeldet.
Leistungsnachweise können aufgrund eines Plagiats als „nicht bestanden“ im Sinne der einschlägigen Prüfungsordnungen gekennzeichnet werden. Weitere Maßnahmen richten sich nach dem Verschulden, den Beweggründen und dem bisherigen Verhalten der betreffenden Person sowie nach Umfang und Wichtigkeit der gefährdeten oder verletzten Interessen der Universität Heidelberg.
Wie prüft das IEK auf Plagiate?
Jede Arbeit am IEK eingereichte, prüfungsrelevante Arbeit wird durch das System URKUND (bzw. nach Namenswechsel: „Ouriginal“) einer internetbasierten Plagiatskontrolle unterzogen.
Dafür muss die Hausarbeit neben der Abgabe bei der Lehrperson zeitgleich elektronisch für die Plagiatsprüfung bei URKUND/Ouriginal eingereicht werden. Zusätzlich fügen Sie der Abgabefassung für die Lehrperson die unterschriebene „Erklärung zur Hausarbeit“ an.
Wie benutzt man URKUND?
Die elektronische Abgabe nehmen die Studierenden selbst an URKUND vor: Sie erhalten von Ihrer Lehrperson eine Mailadresse, an die Sie Ihre Hausarbeit (als Dateianhang im Format .doc, .pdf oder .rtf) bis zu dem vereinbarten Abgabedatum schicken. Sollte von URKUND eine Fehlermeldung wegen der Dateigröße kommen, dann senden Sie eine Version ohne den Bildteil ein.
In der Regel hat die Prüfadresse des Dozenten das Format:
vorname.nachname.unihd@analysis.urkund.com
Nach dem Absenden erhalten Sie vom URKUND-Server eine Bestätigungsmail oder eine Mail mit einer Fehlermeldung. In letzterem Fall überprüfen Sie bitte die Schreibweise des Dozentennamens in der Mailadresse und versuchen es noch einmal.
Innerhalb von 24 Stunden erhält Ihre Lehrperson von URKUND eine Mail mit dem Prüfergebnis. Sie selbst erhalten von URKUND im Normalfall, also bei Beachtung der wissenschaftlichen Standards, keine Nachricht. Sollten Plagiate gefunden worden sein, wird Ihr sich die Lehrperson unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.